Der Fachbeirat für Bodenfruchtbarkeit und Bodenschutz, Arbeitsgruppe Bodenrekultivierung, (Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft) hat eine Richtlinie erlassen, welche erstmals die Erfordernisse für die Bodenrekultivierung festlegt.
Wesentlich ist dabei, daß aufbauend auf einer bodenkundlichen Bestanderhebung (Bodenansprache) die Ziele der Rekultivierung definiert werden. Daraus können spezifische Vorgaben für die Bauabwicklung abgeleitet werden, welche die ausreichende Erhaltung der Bodenfunktionen gewährleisten sollen.
Diese Vorgehensweise ist in allen Bereichen des Tiefbaues, soweit land- und forstwirtschaftliche Flächen betroffen sind, zu berücksichtigen; - ebenso wie bei Bodenaushubdeponien.
Die Richtlinie ist im Rahmen einer Fachtagung der Landwirtschaftskammer
Salzburg im Heffterhof vorgestellt worden. Im Zuge der Diskussion hat
sich gezeigt, daß eine korrekte Umsetzung nur dann möglich ist, wenn
bereits im Zuge der Planung und Ausschreibung auf diese Maßnahmen
Rücksicht genommen wird.
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