mit 30. April 2009 ist in Umsetzung des Konjunkturpaketes die Schwellenwertverordnung 2009 in Kraft getreten.
Im Bereich der Dienstleistungsaufträge gelten nunmehr folgende neue Schwellenwerte:
- € 100.000,- (bisher 40.000,-) Direktvergabe
- € 100.000,- (bisher 60.000,-) Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
- € 100.000,- (bisher 80.000,-) nicht offenes Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung
Auch im Bereich der Bauaufträge gibt es Änderungen:
So sind hier beispielsweise ab sofort nicht offene Verfahren ohne vorherige Bekanntmachungmöglich, wenn der geschätzte Auftragswert € 1.000.000,- (bisher € 120.000,-) nicht erreicht.
Die Verordnung tritt mit 31.12.2010 außer Kraft und ist auf die im Geltungszeitraum eingeleiteten Vergabeverfahren anzuwenden.