Ziviltechniker/Ziviltechnikerin
Ziviltechniker(in) ist die gesetzliche Bezeichnung für Mitglieder der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten. Die jeweilige Berufsbezeichnung (Architekt(in), Ingenieurkonsulent(in) für...) darf nur von Mitgliedern geführt werden. ZiviltechnikerInnen sind selbständig tätige PlanerInnen auf dem Gebiet des jeweils absolvierten Studiums. Sie arbeiten als Planungs- und Beratungsprofis in den vielfältigsten Tätigkeitsfeldern. ZiviltechnikerInnen unterliegen in ihren Entscheidungen keinen Zwängen, die sich aus Ausführungsinteressen ergeben. Die verantwortungsvollen, kreativen und geistigen Leistungen der ZiviltechnikerInnen beruhen auf qualifizierter akademischer Ausbildung und einer anspruchsvollen Berufsprüfung.
Unabhängigkeit sichert Qualität
Die Unabhängigkeit der ZiviltechnikerInnen von den Ausführenden erlaubt die ausschließliche Orientierung an der bestmöglichen Planungsqualität im Dienste der Bauherren und Bauherrinnen. Die Qualitätsansprüche werden nicht von den wirtschaftlichen Interessen der Ausführenden beeinträchtigt. Die Trennung zwischen Planung und Ausführung ermöglicht dem Ziviltechniker/der Ziviltechnikerin frei von jeder Beeinflussung, das beste Angebot zur Umsetzung des Projekts einzuholen.